Wenn eine Kreuzungsampel gelb zeigt, so muss angehalten werden, wenn eine Vorampel beim Vorbeifahren bereits gelb geblinkt hat.

Grundsätzlich muss vor auf Gelb schaltenden Ampeln nicht angehalten werden, wenn das nur mit einem gefährlichen Bremsmanöver möglich ist, welches zu einem Auffahrunfall führen könnte. Eine blinkende Vorampel warnt den Autofahrer aber bereits vor dieser Gefahr, so dass dieser seine Geschwindigkeit rechtzeitig vermindern und problemlos vor der gelb zeigenden Ampel anhalten kann.

OLG Hamm
2003-05-16
9 U 84/02
Rechtsbereich/Normen: §§ 847, 823 BGB; § 3 Nr. 1 PflVG
Einstellung in die Datenbank: 2004-02-18
Bearbeitet von: Katharina Irmen
Quelle: Anwalt-Suchservice