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| L
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 | Zugmaschine mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und
|  | Kombinationen aus diesem Fz. und Anhänger von nicht mehr als 25 km/h . |
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ab 16 Jahre |
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| M
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 | Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor nicht mehr
|  | als 50 ccm Hubraum
|  | Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 45 Km/h |
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ab 16 Jahre |
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A1
beinhaltet Klasse M
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 | max. 125ccm, 11kW (15PS)
|  | Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11kW (Leichtkrafträder)
|  | Besonderheit für 16 und 17jährige Fahrer: das Leichtkraftrad muß bauartbedingt auf max. 80 km/h begrenzt sein (kleineres Kennzeichen), ab 18 Jahre unbegrenzt |
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ab 16 Jahre |
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A
beinhaltet Klasse A1 und M
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 | Leistungsbeschränkt, 25kW (34PS)
|  | Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum mehr als 50 ccm oder einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
|  | Bis zwei Jahre nach Erteilung beschränkt auf eine Nennleistung bis 25 kW und ein Verhältnis Leistung/ Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg |
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ab 18 Jahre |
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AD
beinhaltet Klasse A1 und M
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 | ohne Leistungsbeschränkung
|  | Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum mehr als 50 ccm oder einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
|  | Im Unterschied zur Klasse A entfällt die zweijährige Beschränkung der Motorleistung. |
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ab 25 Jahre |
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B
beinhaltet Klasse L,M und S
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 | Ausbildung mit Schaltgetriebe
|  | Kraftfahrzeuge - außer Krafträdern - bis 3500kg zul. Gesamtmasse, bis 8 Sitzplätze außer Führersitz
|  | Anhänger: bis 750 kg zul. GM oder zul. GM bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges, sofern die zul. GM der Kombination nicht über 3500 kg liegt. |
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ab 18 Jahre |
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| BE
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 | Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger , die als Kombination nicht unter Klasse B fallen.
|  | Anhängelast: bei Lkw mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen nur bis zum 1,5-fachen der zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeuges.
|  | unter 21 Jahren gewerbliche Güterbeförderung nur bis 7500 kg zul. GM einschl. Anhänger. |
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ab 18 Jahre |
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